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Geförderte Familienmediation (§ 39cFLAG)


"Mediation wird jeweils von 2 Mediatorinnen und Mediatoren durchgeführt, wobei eine Mediatorin/ein Mediator eine psychosoziale Ausbildung (Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin, Therapeut/Therapeutin, ...) und der andere Mediator/die andere Mediatorin eine juristische Ausbildung (Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Richter/Richterin, ...) hat. Neben ihrer eigentlichen Berufsausbildung haben die Mediatorinnen und Mediatoren auch noch eine Mediationsausbildung absolviert."
Quelle: www.bundeskanzleramt.gv.at, 01/2023
Juristische Seite
Foradori Martina, Dr.
Eingetragene Mediatorin laut ZivMediatG
Psychosoziale Seite
Kuhn Leo, Dr.
Eingetragener Mediator laut ZivMediatG
Pradlerstraße 36
6020 Innsbruck
Rechtsträger: ÖBM



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