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Geförderte Familienmediation (§ 39cFLAG)


"Mediation wird jeweils von 2 Mediatorinnen und Mediatoren durchgeführt, wobei eine Mediatorin/ein Mediator eine psychosoziale Ausbildung (Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin, Therapeut/Therapeutin, ...) und der andere Mediator/die andere Mediatorin eine juristische Ausbildung (Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Richter/Richterin, ...) hat. Neben ihrer eigentlichen Berufsausbildung haben die Mediatorinnen und Mediatoren auch noch eine Mediationsausbildung absolviert."
Quelle: www.bundeskanzleramt.gv.at, 01/2023
Juristische Seite
Thaler Sandra, Mag.
Eingetragene Mediatorin laut ZivMediatG
Psychosoziale Seite
Unterfurtner Werner, MSc
Eingetragener Mediator laut ZivMediatG
Knospenweg 2
4063 Hörsching
RA Kanzlei Dr. Schwarzinger
Donauschwabenstraße 2
4600 Wels
Rechtsträger: ÖBM



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