Geförderte Familienmediation (§ 39cFLAG)
"Mediation wird jeweils von 2 Mediatorinnen und Mediatoren durchgeführt, wobei eine Mediatorin/ein Mediator eine psychosoziale Ausbildung (Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin, Therapeut/Therapeutin, ...) und der andere Mediator/die andere Mediatorin eine juristische Ausbildung (Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Richter/Richterin, ...) hat. Neben ihrer eigentlichen Berufsausbildung haben die Mediatorinnen und Mediatoren auch noch eine Mediationsausbildung absolviert."
Quelle: www.bundeskanzleramt.gv.at, 01/2023
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Mühlgasse 11/1/4
1040 Wien
Endresstraße 59c
1230 Wien
Schelleingasse 14-16/4/7
1040 Wien
Grenzgasse 6
2340 Mödling
Wipplingerstraße 19, 2. St., Tür 4
1010 Wien
Favoritenstraße 4-6/II/13
1040 Wien
Mariahilferstraße 45/4/35
1060 Wien
Lerchenfelderstraße 35/3
1070 Wien
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