Suchmenü ausblenden


Suchmenü einblenden

Geförderte Familienmediation (§ 39cFLAG)


"Mediation wird jeweils von 2 Mediatorinnen und Mediatoren durchgeführt, wobei eine Mediatorin/ein Mediator eine psychosoziale Ausbildung (Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin, Therapeut/Therapeutin, ...) und der andere Mediator/die andere Mediatorin eine juristische Ausbildung (Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Richter/Richterin, ...) hat. Neben ihrer eigentlichen Berufsausbildung haben die Mediatorinnen und Mediatoren auch noch eine Mediationsausbildung absolviert."
Quelle: www.bundeskanzleramt.gv.at, 01/2023
Juristische Seite
Cecon Margarete, Dr. M.A.
Eingetragene Mediatorin laut ZivMediatG
Psychosoziale Seite
Schnell Ernst, MBA MSc MSc
Eingetragener Mediator laut ZivMediatG
Stadtplatz 19
5230 Mattighofen
Schwanenstraße 34
5201 Salzburg
Rechtsträger: ÖBM



Sie sind hier: Mediator*innenGeförderte Familienmediation

Weitere bestNET.Portale

powered by T3consult
Datenschutz-Erklärung