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Geförderte Familienmediation (§ 39cFLAG)


"Mediation wird jeweils von 2 Mediatorinnen und Mediatoren durchgeführt, wobei eine Mediatorin/ein Mediator eine psychosoziale Ausbildung (Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin, Therapeut/Therapeutin, ...) und der andere Mediator/die andere Mediatorin eine juristische Ausbildung (Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Richter/Richterin, ...) hat. Neben ihrer eigentlichen Berufsausbildung haben die Mediatorinnen und Mediatoren auch noch eine Mediationsausbildung absolviert."
Quelle: www.bundeskanzleramt.gv.at, 01/2023
Juristische Seite
Ettl Brigitte, Dr.jur.
Eingetragene Mediatorin laut ZivMediatG
Psychosoziale Seite
Wendschlag Erika, Dr.
Eingetragene Mediatorin laut ZivMediatG
Praxis am Schwedenplatz
Franz-Josefs-Kai 15/9
1010 Wien
Grailichgasse 3 / Top 4
1030 Wien
Rechtsträger: VFM



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