Suchmenü ausblenden


Suchmenü einblenden

Geförderte Familienmediation (§ 39cFLAG)


"Mediation wird jeweils von 2 Mediatorinnen und Mediatoren durchgeführt, wobei eine Mediatorin/ein Mediator eine psychosoziale Ausbildung (Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin, Therapeut/Therapeutin, ...) und der andere Mediator/die andere Mediatorin eine juristische Ausbildung (Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Richter/Richterin, ...) hat. Neben ihrer eigentlichen Berufsausbildung haben die Mediatorinnen und Mediatoren auch noch eine Mediationsausbildung absolviert."
Quelle: www.bundeskanzleramt.gv.at, 01/2023
Juristische Seite
Leinschitz Saskia, Dr.
Eingetragene Mediatorin laut ZivMediatG
Psychosoziale Seite
Punz-Guschlbauer Ulrike, DSA
Eingetragene Mediatorin laut ZivMediatG
Schelleingasse 14-16/4/7
1040 Wien
Grenzgasse 6
2340 Mödling
Rechtsträger: ÖBVP/AVM



Sie sind hier: Mediator*innenGeförderte Familienmediation

Weitere bestNET.Portale

powered by T3consult
Datenschutz-Erklärung