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429 News gefunden


"Werbemethoden zur Eintragung in Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register

Immer wieder beschweren sich WK-Mitglieder über unseriöse Werbemethoden, die unter der Bezeichnung „Erlagscheinwerbung“ zusammengefasst werden.

Was versteht man unter „Erlagscheinwerbung“?

Bei der „Erlagscheinwerbung“ handelt es sich um eine Werbemethode, die darauf basiert, vorwiegend Eintragungen in Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register bzw. entgeltliche Inseratschaltungen in der Form zu bewerben, dass Erlagscheine, Rechnungen, Korrekturabzüge oder dergleichen versandt werden. Dabei wird häufig der Eindruck erweckt, es wäre eine Pflichteinschaltung in ein amtliches Register oder ein Vertrag sei längst abgeschlossen!

Tatsächlich wird mit der Überweisung oder unterfertigten Rücksendung eines Formulars aber erst der „Vertrag“ abgeschlossen, was freilich nur im Kleingedruckten ersichtlich und überdies meist missverständlich formuliert ist. Solcherart zu Stande gekommene „Verträge“ gelten üblicherweise gleich für mehrere Jahre und müssen noch fristgerecht gekündigt werden, wenn eine „Vertragsverlängerung“ nicht gewollt ist.

In vielen Fällen werden auch tatsächlich geschaltete Inserate von unseriösen Anbietern schlicht kopiert und um Korrektur ersucht, sodass der Eindruck entsteht, es handle sich um die bereits vereinbarte Einschaltung. In Wahrheit liegt dann aber bei genauer Durchsicht ein neues Angebot eines anderen Verlages vor!

Die Kosten solcher Einschaltungen sind im Hinblick auf den „Werbewert“ meist völlig unverhältnismäßig (meist ca. € 800,- netto pro Jahr). Nicht selten enthalten solche Register, die häufig auch im Internet auftreten, lediglich eine Auflistung irregeführter Unternehmen.

Zulässig wäre diese Werbe- und Akquirierungsmethode nur dann, wenn eindeutig und unmissverständlich auf den Angebotscharakter dieser Aussendung hingewiesen wird. Die Judikatur ist diesbezüglich allerdings sehr streng, der bloße Hinweis „Offert“, „Einschaltungsangebot“ oder dergleichen allein reicht regelmäßig nicht aus. ...
Quelle: WK-Wien Newsletter vom 11.04.2011
Newsletter

!Die Wiener Umweltanwaltschaft als Atomschutzbeauftragte der Stadt Wien lädt unter dem Motto "Gedenken-Nachdenken-Vordenken" anlässlich des 25. Jahrestages nach Tschernobyl zu einer Konferenz und Gedenkveranstaltung am 11. April in die AULA im Alten AKH. Eröffnet wird die Veranstaltung von Umweltstadträtin Ulli Sima und der Wiener Umweltanwältin Andrea Schnattinger.

Geplant ist ein Expertengespräch zu "Tschernobyl und den Folgen der Katastrophe", es folgen mehrere Fachvorträge, wie beispielsweise über die "Massenpsychologische Auswirkungen des GAUs" oder ein umweltmedizinisches Resümee der Reaktorkatastrophe aus Tschernobyl. Diskutiert werden auch die Möglichkeiten eines europaweiten Atomausstiegs, der nicht zuletzt vor dem Hintergrund der atomaren Katastrophe in Fukushima die Debatten beherrscht. Abgerundet wird sie durch eine Publikumsdiskussion.

"Die Katastrophe von Japan hat einen traurigen aktuellen Bezug schneller hergestellt, als bei der Planung dieser Konferenz geahnt werden konnte. Die Stadt Wien kämpft seit vielen Jahren gegen grenznahe Atomkraftwerke und wir werden unser Engagement für den Atomausstieg konsequent weitergehen", so Umweltstadträtin Ulli Sima. "Aus Tschernobyl wurden wenige Lehren gezogen. Nun wird die Welt durch die Katastrophe von Fukushima erneut erinnert, dass Verdrängen keine Lösung und der Ausstieg aus der Kernenergie überfällig ist", betont die Wiener Umweltanwältin Andrea Schnattinger.

Auf Einladung der Wiener Umweltanwaltschaft diskutieren am 11. April namhafte ExpertInnen, wie z. B. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Kromp vom Institut für Risikoforschung, der Umweltmediziner Doz. DI Dr. Hans-Peter Hutter vom Institut für Umwelthygiene der Medizinischen Universität Wien und Ass.Prof. Dr. Brigitte Lueger-Schuster vom Institut für Klinische, Biologische und Differentielle Psychologie der Universität Wien. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, der Eintritt ist frei." ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 01.04.2011
Pressemeldung

Ab 1. März 2011 sind in Stelleninseraten verpflichtend Angaben zum Mindestentgelt zu machen. Diese Verpflichtung trifft

* Arbeitgeber,
* private Arbeitsvermittler und
* mit der Arbeitsvermittlung betraute Personen öffentlichen Rechts.

Begriff des Stelleninserates

Der Begriff des Stelleninserates erfasst interne (am „Schwarzen Brett“) und externe (in Zeitungen, im Internet usw.) Veröffentlichungen, in denen ein konkreter Arbeitsplatz ausgeschrieben wird.

Allgemeine Hinweise auf Schildern wie z.B. „Wir stellen ein …“ oder Einladungen zum allgemeinen Kennenlernen („Get together“) erfüllen nicht den Begriff des Stelleninserates, sofern nicht ein konkreter Arbeitsplatz ins Auge gefasst wird.

Mindestentgelt

Im Stelleninserat ist das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung festgelegte Mindestentgelt anzugeben. Diese Angabe hat

* betragsmäßig,
* unter Anführung der Zeiteinheit von Stunde/Woche/Monat,
* ohne anteilige Sonderzahlungen,
* unter Einrechnung personenbezogener Zulagen, die bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannt sind (z.B. bei Vorarbeitern).

zu erfolgen.

Den gesamten Artikel und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: WK-Wien Newsletter vom 14.03.2011

Am Dienstag, dem 8. März steht das Rathaus ganz unter dem Motto: "100 Jahre Internationaler Frauentag". Frauenstadträtin Sandra Frauenberger und die Frauenabteilung der Stadt Wien (MA 57) laden alle Mädchen und Frauen zu einem vielfältigen Programm in das Wiener Rathaus ein. Von 15 bis 20 Uhr bieten fast 80 Institutionen Beratung und Information an. Das Rahmenprogramm erstreckt sich von Thementalks rund um Zukunftsvisionen, Frauengeschichte(n)und Frauenpolitik bis hin zu Unterhaltung. "Pollyklinik", gelesen von Angelika Hager und Andrea Händler und ein Konzert von "The Rounder Girls" sorgen für gute Stimmung. Ein Frauencafè gibt Einblick in feministische Frauenzeitschriften, ganz nach Wiener Kaffeehaustradition. Für kostenlose Kinderbetreuung und Gebärdensprachdolmetsch ist gesorgt. Der Eintritt ist frei. Frauenstadträtin Frauenberger hofft auf regen Besuch und freut sich darauf, mit vielen Wienerinnen ins Gespräch zu kommen. [...]

Den gesamten Artikel und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 04.03.2011
Frauen Pressemeldung

"Minimieren Sie das Risko für Ihren Webauftritt

So gestalten Sie Ihren Webauftritt gesetzeskonform, ein Standardwerk für alle, die ihren Webauftritt rechtlichabsichern wollen, liegt nunmehr in der zweiten völlig neu bearbeiteten Auflage vor.Das Buch beschreibt im ersten Teil, welche Rechtsvorschriften rund um einen Webauftritt generell zu beachten sind, wie z.B. Urheberrecht, Domainrecht und insbesondere Impressumsvorschriften. Im zweiten Teil werden spezielle Vorschriften für Webshops dargestellt, wie insbesondere das Fernabsatzrecht inklusive Rücktrittsrecht. Inklusive Checklisten, Formulierungsvorschlägen und Gesetzestexten.

Aktualisierte Neuauflage!"

Zu bestellen unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: WK-Wien Newsletter vom 21.02.2011
Newsletter

"Vertrauen ist die Grundlage unserer Beziehung zur Welt. Ohne Vertrauen sind weder gesellschaftliche Entwicklung und tragfähige Beziehungen noch menschliches Miteinander möglich. Wie entsteht es und wie wird es zerstört? scobel wirft einen interdisziplinären Blick auf diesen "Urstoff".

Wie kann Vertrauen in unserer heutigen Zeit hergestellt und erhalten werden? Worauf gründet sich unser Urvertrauen? Wem vertrauen wir und warum erscheint uns der eine Mensch vertrauenswürdig, ein anderer nicht? Und welche Rolle spielt das Vertrauen innerhalb der Evolution? Diese und andere Fragen werden Gegenstand der Sendung sein.

Gäste:

Brigitte Boothe, Psychologin
Professor Brigitte Boothe studierte Philosophie, Germanistik und Romanistik und promovierte in Philosophie. Anschließend belegte sie Weiterbildungen in Gesprächspsychotherapie, Psychodrama und Psychoanalyse und habilitierte an der Medizinischen Fakultät der Universität Düsseldorf über Sprache und Psychoanalyse. Seit 1990 lehrt Boothe am Psychologischen Institut der Universität Zürich.

Martin Hartmann, Philosoph
Professor Martin Hartmann studierte Philosophie, Soziologie und Komparatistik in Konstanz, London und Berlin. 2001 promovierte er am Institut für Philosophie an der Goethe-Universität, bis 2011 war er Mitarbeiter am Institut für Philosophie und am Institut für Sozialforschung der Goethe-Universität. Seit 1. Februar 2011 ist Hartmann ordentlicher Professor für Philosophie an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern. Hartmann habilitierte zur "Theorie des Vertrauens".

Cornelia Richter, Theologin
Cornelia Richter studierte Evangelische Fachtheologie und promovierte über "Die Religion in der Sprache der Kultur. Die theologische Bedeutung von Ernst Cassirers Philosophie der symbolischen Formen". Seit 1998 übernimmt sie Lehraufträge zu klassischen Themen der Systematischen Theologie, Religionsphilosophie und Hermeneutik und ist seit 2005 im Fachbereich Systematische Theologie der Universität Marburg tätig. ...
Quelle: www.3sat.de 17.02.2011
TV-Sendung

4. Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

Artikel 2

(1) Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.

(2) Jedes Kind, das dauernd oder vorübergehend aus seinem familiären Umfeld, welches die natürliche Umgebung für das Wachsen und Gedeihen aller ihrer Mitglieder, insbesondere der Kinder ist, herausgelöst ist, hat Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates.

Artikel 3

Kinderarbeit ist verboten. Abgesehen von gesetzlich vorgesehenen begrenzten Ausnahmen darf das Mindestalter für den Eintritt in das Arbeitsleben das Alter, in dem die Schulpflicht endet, nicht unterschreiten.

Artikel 4

Jedes Kind hat das Recht auf angemessene Beteiligung und Berücksichtigung seiner Meinung in allen das Kind betreffenden Angelegenheiten, in einer seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechenden Weise.

Artikel 5

(1) Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, die Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung.

(2) Jedes Kind als Opfer von Gewalt oder Ausbeutung hat ein Recht auf angemessene Entschädigung und Rehabilitation. Das Nähere bestimmen die Gesetze.

Artikel 6

Jedes Kind mit Behinderung hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die seinen besonderen Bedürfnissen Rechnung tragen. ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 15.02.2010
Gesetz Kinder

6. Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 153/2009, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach der den § 6 betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:
„§ 6a. Einkommensberichte des Bundes“
2. In § 1 Abs. 1 Z 5 wird das Wort „Frauen“ durch das Wort „Personen“ ersetzt.
3. Dem § 4a wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Eine Diskriminierung liegt auch vor, wenn eine Person auf Grund ihres Naheverhältnisses zu einer Person wegen deren Geschlechts diskriminiert wird.“
4. Nach § 6 wird folgender § 6a samt Überschrift eingefügt:

„Einkommensberichte des Bundes
§ 6a.
(1) Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler ist verpflichtet, jährlich bis zum 1. Oktober einen Bericht zur Einkommensanalyse der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer des Bundes zu erstellen. Berichtszeitraum ist das jeweilige vorangegangene Kalenderjahr. Dieser Bericht hat Angaben über
1. die Anzahl der Frauen und die Anzahl der Männer in der jeweiligen Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppe und
2. das Medianeinkommen von vollbeschäftigten Frauen und Männern in der jeweiligen Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppe
zu enthalten.

(2) Der Bericht ist derart zu anonymisieren, dass keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind.

(3) Der Bericht ist unverzüglich nach seiner Fertigstellung von der Bundeskanzlerin oder vom Bundeskanzler auf der Internethomepage des Bundeskanzleramtes zu veröffentlichen und den Leiterinnen und Leitern der Zentralstellen zu übermitteln. Von den Leiterinnen und Leitern der Zentralstelle ist der Bericht an die zuständigen Zentralausschüsse weiterzuleiten.

(4) Für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, für die es kein anzuwendendes Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppenschema gibt, gilt abweichend von Abs. ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 15.02.2010
Frauen Gesetz

"Die Publikation "Souverän Seminare leiten" von Wolf-Peter Szepansky ist kürzlich in einer neuen Auflage im W. Bertelsmann Verlag in der Reihe Perspektive Praxis erschienen.

Handlungsrepertoire erweitern

Die vorliegende Publikation wendet sich an alle, die Seminare leiten und mit lernenden Gruppen arbeiten. Sie versteht sich als Hilfestellung um Hürden, Hindernisse und Stolpersteine im Seminaralltag zu erkennen und mögliche Lösungswege in das eigene Repertoire aufzunehmen. Das Buch beschreibt konkrete Praxisfälle, in denen es für die Lehrenden zu schwierigen Situationen kommt. Der Autor zeigt verschiedene Lösungswege auf und referiert ergänzend Modelle, die das Verständnis für die Situation vertiefen helfen oder konkret handlungsleitend sein können. Damit will er neue Handlungsmöglichkeiten vor allem in schwierigen Situationen eröffnen [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: erwachsenenbildung.at : News - Ausgabe 02/2011
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Wien (OTS) - Dank dem Engagement von 150 PsychotherapeutInnen, PsychologInnen und Coaches kann die Firma bestNET.com insgesamt 4.500,- Euro an 'Licht für die Welt' überweisen. Der Geschäftsführer von bestNET, Gottfried Kerndler, ist mit der Entscheidung der österreichischen Bundesregierung, die Gelder für Entwicklungszusammenarbeit zu kürzen, nicht einverstanden. Er möchte diese Spende als seine Art des Protests verstanden wissen.

Anlass für die bestNET.Aktion sind die Budgetkürzungen der Regierung im Bereich Entwicklungszusammenarbeit auf blamable 0,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP).

Diese Kürzungen stehen im krassen Widerspruch zu den gegenüber der internationalen Staatengemeinschaft gemachten Zusagen, diesen Budget-Posten bis 2015 auf 0,7 Prozent anzuheben.

"So wie der Finanzminister von mir zu Recht erwartet, dass ich meine Steuern zahle, so erwarte ich, dass die Regierung, die im Namen Österreichs - also auch in meinem Namen - abgegebene Versprechen hält" fordert bestNET.Geschäftsführer Gottfried Kerndler und fügt hinzu, "Ich bin mit diesen Kürzungen nicht einverstanden und möchte daher im Rahmen meiner bescheidenen Möglichkeiten diese Einschnitte zumindest etwas korrigieren."

Die Spende von bestNET an 'Licht für die Welt' wird möglich, weil 150 PsychotherapeutInnen, PsychologInnen und Coaches, allesamt bestNET.Kunden, deren Werbeeinschaltungen auf den bestNET.Portalen (www.bestHELP.at, www.psychologen.at, www.PsyOnline.at, www.coaching.cc, etc.) vorzeitig verlängern.

Mehr als 7 Prozent der Einnahmen aus dieser Aktion stehen jetzt für Augen-Operationen in den ärmsten Ländern dieser Erde zur Verfügung.

bestNET. - Verbindungen, die helfen ...
Quelle: ots.at/bestNET.Information-Service GmbH 14.1.2011
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