Inhalt:
Speziell für Expert*innen aus psycho-sozialen Berufen bietet sich diese Ausbildung bei HPI an.
Die Grundstruktur unseres Lehrgangs orientiert sich an der Anlage 1 der Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung (BGBl. II v. 22.1.04, Nr. 47). Bei Absolvierung der regulären Ausbildungsordnung sind 365 Ausbildungseinheiten zu absolvieren. Die Stunden sind im Einklang mit der Ausbildungsverordnung entsprechend eingeteilt. Zusätzlich bieten wir in unserem Lehrgang 32 Unterrichtseinheiten Lernweggespräche in und mit der Gruppe an, in der es um persönliche Lernstrategien und Selbstmarketing geht. Diese 32 UE sind nicht verpflichteter Bestandteil der Mediationsausbildung und zählen zu den regulären Lehrveranstaltungen, die auch Teilnehmer*innen aus den Lehrgängen Lebens- und Sozialberatung und Supervision offen stehen.