Mit 1. Juli 2006 tritt nach langen Vorarbeiten das Anti-Stalking-Gesetz in Kraft. Mit § 107a StGB werden insbesondere beharrlich gesetzte unbefugte Verhaltensweisen unter Strafe gestellt, die bisher nicht strafrechtlich erfasst wurden, aber dennoch beträchtlich in die Lebensführung des Opfers eingreifen.
http://www.justiz.gv.at/gesetzesentwuerfe/index.php?nav=13&i...Quelle: www.justiz.gv.at
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