"Mediengesetz-Novelle tritt am 1. 7. 2012 in Kraft
Völlig überraschend und ohne vorhergehende Begutachtung hat der Nationalrat eine Mediengesetz-Novelle beschlossen, die eine deutliche Verschärfung im Hinblick auf die Offenlegungspflichten (umgangssprachlich auch: Impressum) für periodische Medien bringt. Das betrifft nicht nur Zeitungen, sondern auch „periodische elektronische Medien“, also Newsletter und Websites.
Schon bisher waren auf Grund des Mediengesetzes (MedienG) folgende Angaben zu machen:
Angaben für kleine Websites/kleiner Newsletter
Darunter versteht man Websites/Newsletter, die nur eine Präsentation des Medieninhabers (zB ein bloßer Webshop), aber keine redaktionellen Beiträge, die die öffentliche Meinung beeinflussen, enthalten (§ 25 Abs 5 MedienG).
Name/Firma des Medieninhabers
Unternehmensgegenstand
Wohnort/Sitz des Medieninhabers
Für kleine Websites/kleine Newsletter gibt es keine Änderungen. [...]"
Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link:
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=668612...Quelle: WK-Wien Newsletter vom 19.4.2012
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