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Hausbesorger als „Mediatoren“ zur Streit-Schlichtung im Gemeindebau einzusetzen – das schlägt Wiens Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ) vor, der mit einem neuen Hausbesorger-Gesetz den Berufsstand stärken möchte. Der Österreichische Bundesverband für Mediation (ÖBM) begrüßt zwar, dass bei kleineren Unstimmigkeiten in der Person des Hausbesorgers ein erster Ansprechpartner direkt vor Ort bereit steht. Bevor sich die Fronten verhärten, sollten jedoch speziell ausgebildete MediatorInnen hinzugezogen werden, so der ÖBM. Diese helfen als neutrale Dritte, eine für alle Beteiligten befriedigende Lösung zu finden.

Hausbesorger als erste Ansprechperson – Mediator zur nachhaltigen Konfliktlösung

„Wenn bei kleineren Konflikten wie zum Beispiel einer einmaligen zu lauten Party ein Hausbesorger als erster Ansprechpartner zur Verfügung steht, ist das großartig. Schwelt der Konflikt aber schon länger, zum Beispiel, weil eine Hauspartei sich prinzipiell nicht an Ruhezeiten hält, ist man beim Mediator höchst wahrscheinlich besser aufgehoben,“ so Mag. Marianus Mautner, Bundessprecher des ÖBM, Österreichs größtem MediatorInnen-Verband. „Professionelle Mediation ist besonders wichtig, um eine Eskalation bei noch jungen Konflikten zu vermeiden oder wenn bei komplizierten Streitfällen mehrere Beteiligte oder Gruppen involviert sind. Wenn es darum geht, das Zusammenleben für alle Beteiligten befriedigend und störungsfrei zu regeln, ist Mediation die Methode erster Wahl.“

Hausbesorger für neutrale Vermittlung zu nahe am Geschehen

„Sind die Fronten in einem Streit verhärtet, geht ohne professionelle Hilfe erfahrungsgemäß oft gar nichts mehr. Wer vermitteln möchte, aber nicht entsprechend geschult ist, schlägt sich meist auf eine Seite“, erklärt Mautner.

Ein weiteres Problem sei, dass der Hausbesorger als jemand, der „von Amts wegen“ auf die Ordnung schauen müsse, oft selbst in den Streit involviert sei. „Der Hausbesorger ist aber die ideale Vermittlungsinstanz und sollte nicht zögern, auf professionelle MediatorInnen zu verweisen,“ so Mautner.

ÖBM-MediatorInnen sind für Streitfälle ausgebildet
ÖBM-MediatorInnen sind speziell als „Streit-Vermittler“ ausgebildet. Sie verfügen über eine qualifizierte Ausbildung mit mindestens 220 Lehreinheiten – die Inhalte reichen dabei von der Erkenntnis- und Persönlichkeitstheorie sowie Kommunikation und Gesprächsführung über rechtliche Grundlagen und ökonomische Rahmenbedingungen bis hin zu ethischen Fragen und Elementen der Selbsterfahrung. Darüber hinaus sind die meisten ÖBM-MediatorInnen auch ExpertInnen in anderen Bereichen wie Recht, Pädagogik, Psychologie oder Soziologie und bringen ihre berufsspezifische Fachkompetenz in die mediatorische Tätigkeit ein.

Mediation – konstruktive, nachhaltige Konfliktlösung auf Augenhöhe

„Einerseits wissen viele Menschen nicht, was Mediation ist“, sagt Mautner, „andererseits erfährt der Begriff neuerdings eine geradezu inflationäre Verwendung. Manchmal wird Mediation auch mit Meditation verwechselt – das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun.“

Fakt ist: MediatorInnen vermitteln im Streitfall als allparteiische Dritte zwischen zwei oder mehreren Personen. „Dabei geht es nicht darum, einen Schuldigen zu finden“, so Mautner. „Ziel ist vielmehr, gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten, mit der alle Beteiligten leben können und die es auch Mietern von Häusern und Wohnanlagen ermöglicht, in Zukunft gut miteinander auszukommen – schließlich lebt man mit den Nachbarn oft noch viele Jahre Tür an Tür.“

Strenge Ethik-Richtlinien garantieren Vertraulichkeit

ÖBM-MediatorInnen unterliegen strengen Ethik-Richtlinien. Diese garantieren den vertraulichen Umgang mit allen Informationen. „Mit einem neutralen ‚Fremden’ den Konflikt zu klären fällt überdies oft leichter als mit dem Hausbesorger, den man vielleicht auch im Hinblick auf künftige Streitigkeiten mit anderen Hausparteien auf seine Seite ziehen will“, sagt Mautner.

ÖBM informiert

Wer sich näher über das Thema Mediation informieren will, findet auf der Homepage des ÖBM unter www.oebm.at alles über den Ablauf eines Mediations-Verfahrens. Eine ÖBM-MediatorInnenliste, die nach Bereichen und Bundesländern gegliedert ist, hilft, schnell den richtigen Mediator bzw. die richtige Mediatorin zu finden. ÖBM-MediatorInnen haben ein Mindestalter von 28 Jahren, wodurch eine gewisse Lebenserfahrung gewährleistet ist, und sind zu laufender Weiterbildung verpflichtet.

http://www.oebm.at
Quelle: Pressemeldung ÖBM 1.7.2009


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