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5 News gefunden


Im Rahmen unserer Weihnachtsaktion haben wir eine Spende in Höhe von EUR 3.300,- an die Einrichtung "Der Rote Anker" des CS Hospiz Rennweg überwiesen.
"Der Rote Anker" bietet Kindern, Jugendlichen und deren Familien, die mit dem Tod eines geliebten Menschen konfrontiert sind, professionelle psychotherapeutische Beratung und Begleitung.

Herzlichen Dank an unsere Kund*innen, die das ermöglicht haben!

Ihr bestNET.Team
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Im Rahmen unserer Weihnachtsaktion haben wir eine Spende in Höhe von EUR 3660,- an die Einrichtung "Der Rote Anker" des CS Hospiz Rennweg überwiesen.
"Der Rote Anker" bietet Kindern, Jugendlichen und deren Familien, die mit dem Tod eines geliebten Menschen konfrontiert sind, professionelle psychotherapeutische Beratung und Begleitung.

Herzlichen Dank an unsere KundInnen, die das ermöglicht haben!

Ihr bestNET.Team
bestNET.Aktuell Spenden

Im Rahmen unserer Weihnachtsaktion haben wir eine Spende in Höhe von EUR 4.000,- an die Einrichtung "Der Rote Anker" des CS Hospiz Rennweg überwiesen.
"Der Rote Anker" bietet Kindern, Jugendlichen und deren Familien, die mit dem Tod eines geliebten Menschen konfrontiert sind, professionelle psychotherapeutische Beratung und Begleitung.

Herzlichen Dank an unsere KundInnen, die das ermöglicht haben!

Ihr bestNET.Team
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"37. Bundesgesetz, mit dem das Entwicklungszusammenarbeitsgesetz, das Bundesgesetz über den Auslandsösterreicher-Fonds, das Rotkreuzgesetz, das Integrationsgesetz, das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz, [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: 76. Newsletter der BGBl.-Redaktion 15. Juni 2018
Gesetz

"82. Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Kollektivvertrag für Angestellte in privaten Sozial- und Gesundheitsorganisationen Vorarlbergs zur Satzung erklärt wird

Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist gemäß § 18 Abs. 1 Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2013 ermächtigt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft, die Partei eines Kollektivvertrages ist, bei Vorliegen der in Abs. 3 angeführten Voraussetzungen diesem Kollektivvertrag durch Erklärung zur Satzung auch außerhalb seines räumlichen, fachlichen und persönlichen Wirkungsbereiches rechtsverbindliche Wirkung zuzuerkennen. [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 59. Newsletter der BGBl.-Redaktion 15.04.2016
Gesetz Newsletter


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