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429 News gefunden


"1. Allgemeines

Der nachstehende Erlass regelt die zu beachtenden Kriterien und Details bei

der Führung von Büchern und Aufzeichnungen (Einzelaufzeichnungspflicht nach § 131 Abs. 1 Z 2 BAO), der Registrierkassenpflicht (§ 131b BAO), der Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO),
und die Sanktionen bei Nichterfüllung der Verpflichtungen,

wobei insbesondere auf die durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 erfolgten Änderungen Bezug genommen wird. Dies betrifft auch die gemäß der §§ 131 Abs. 4 und 131b Abs. 5 Z 1, 2, 3 und 4 sowie § 132a Abs. 8 BAO ergangenen Verordnungen des Bundesministers für Finanzen über Erleichterungen bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen (Einzelaufzeichnungen), bei der Registrierkassenpflicht (Registrierkassensicherheitsverordnung - RKSV, derzeit als Notifizierungsentwurf veröffentlicht) und bei der Belegerteilungspflicht (Barumsatzverordnung 2015 - BarUV 2015). [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.bmf.gv.at vom 12.11.2015

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Zitat kleinezeitung.at 09.10.2015 um 19:21 Uhr:

"Nach einer Pilotphase wie in Graz wird die Schulsozialarbeit nun in der ganzen Steiermark angeboten. 60 Sozialarbeiter werden Kinder, Eltern und Lehrer an 100 Schulen dabei unterstützen, den Alltag zu meistern.

Insgesamt gibt es jährlich 60.000 Stunden dieses Hilfsangebots, das Krisenintervention vor einem Schulabbruch genauso umfasst wie Mediation oder Hilfe bei Mobbing. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.kleinezeitung.at 09.10.2015 um 19:21 Uhr
Zeitungs-Artikel

"Kürzlich streikten die Piloten der Lufthansa und kurz danach legten die Mitarbeiter von Amazon die Arbeiter erneut nieder. Viele solcher Arbeitskämpfe könnten vermieden werden - mithilfe eines Mediators, der vermittelt, bevor sich die Fronten zwischen den Konfliktparteien verhärten. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Haufe Newsletter 08.10.2015
Newsletter

"247. Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Erleichterungen bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, bei der Registrierkassenpflicht und bei der Belegerteilungspflicht (Barumsatzverordnung 2015 – BarUV 2015)

Aufgrund der §§ 131 Abs. 4 und 131b Abs. 5 Z 2 der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 118/2015, wird verordnet:

Vereinfachte Losungsermittlung

§ 1. (1) Eine vereinfachte Losungsermittlung bzw. Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht nach § 131b BAO und der Belegerteilungpflicht nach § 132a BAO kann nur in den Fällen der §§ 2 bis 4 in Anspruch genommen werden, soweit über die Bareingänge keine Einzelaufzeichnungen geführt werden, die eine Losungsermittlung ermöglichen.

(2) Bei Vorliegen der Berechtigung zur vereinfachten Losungsermittlung nach den §§ 2 und 3 können die gesamten Bareingänge eines Tages durch Rückrechnung aus dem ausgezählten End- und Anfangsbestand ermittelt werden.

(3) Die Ermittlung des Kassenanfangs- und Kassenendbestandes sowie der Tageslosung durch Rückrechnung muss nachvollziehbar und entsprechend dokumentiert werden. Sie hat spätestens zu Beginn des nächstfolgenden Arbeitstages und für jede Kassa gesondert zu erfolgen.

(4) Wenn die vereinfachte Losungsermittlung nach den §§ 2 bis 4 zulässig ist, besteht weder eine Registrierkassenpflicht gemäß § 131b BAO noch eine Belegerteilungspflicht nach § 132a BAO. [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 123. Newsletter der BGBl.-Redaktion 10.09.2015
Gesetz Newsletter

"87. Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Anerbengesetz, das Außerstreitgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtskommissärsgesetz, das Gerichtskommissionstarifgesetz, das allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das IPR-Gesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Kärntner Erbhöfegesetz 1990, die Notariatsordnung, das Rechtspflegergesetz, das Tiroler Höfegesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002 und die Kaiserliche Verordnung über die dritte Teilnovelle zum allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch geändert werden (Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 – ErbRÄG 2015)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1 - Änderung des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs

Das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, JGS Nr. 946/1811, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 35/2015, wird wie folgt geändert:

1. In § 199 werden die Worte „der Nachlass“ durch die Worte „die Verlassenschaft“ ersetzt.

2. In § 233 wird die Wendung „In den Anspruch des Kindes ist alles einzurechnen, was das Kind nach dem Erblasser“ durch die Wendung „Auf den Anspruch des Kindes ist alles anzurechnen, was das Kind nach dem Verstorbenen“ ersetzt.

3. In § 269 werden die Worte „einem ihr bestimmten Nachlasse“ durch die Worte „einer ihr bestimmten Verlassenschaft“ ersetzt.

4. § 308 lautet:

„§ 308. Dingliche Sachenrechte sind das Recht des Besitzes, des Eigentums, des Pfandes und der Dienstbarkeit.“ [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link ...
Quelle: 101. Newsletter der BGBl.-Redaktion 31.07.2015
Gesetz Newsletter

"In Österreich wird jede dritte Ehe wieder geschieden, genau genommen betrug die Scheidungsrate 2013 laut Statistik Austria sogar 40 Prozent. Nicht jede dieser Trennungen geht geräuschlos über die Bühne. Warum die Lösung manchmal in einer Mediation liegen kann, erklärt Rechtsanwältin Katharina Braun. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.typischich.at 02.07.2015
Zeitungs-Artikel

Zitat salzburg24.at 24. Juni 2015 12:27:

" Nach Amokfahrt – Aktive Kontaktaufnahme nach Wegweisung

Nach einer Wegweisung soll es eine aktive Kontaktaufnahme geben. Nach einer Wegweisung soll es eine aktive Kontaktaufnahme geben. Nach Gewaltausübung in der Familie aus ihrer Wohnung verbannte Männer sollten von Unterstützungseinrichtungen möglichst zeitnah aktiv kontaktiert werden. Das betont die Organisation Neustart in ihrem Konzept, bei dem es um die Betreuung weggewiesener Männer in Krisensituationen geht. Das Thema wurde durch die Amokfahrt eines 26-Jährigen am Samstag in Graz aktuell. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.salzburg24.at 24. Juni 2015 12:27
Zeitungs-Artikel

Zitat kurier.at am 19.06.2015, 06:00:

"Bei Scheidungen ist es sinnvoll, Vermittler hinzuziehen. Besonders Kinder profitieren.

Wenn zwei sich streiten, braucht es manchmal einen Außenstehenden, der vermittelt. Immer häufiger übernehmen professionelle Mediatoren diese Aufgabe. Experten aus Deutschland, der Schweiz und Österreich haben sich diese Woche zu einem Austausch getroffen. Über ihre Arbeit berichteten sie bei einer Pressekonferenz am Donnerstag. [...]"

Den gesamten Kurier-Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.kurier.at am 19.06.2015, 06:00
Familie Zeitungs-Artikel

"Ehrenschutz: Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter, Bundesminister für Justiz

Wien (OTS) - Streiten mit Lösung. Initiiert durch die "Wiener Erklärung" der deutschsprachigen Mediationsverbände, findet jährlich am 18. Juni der "Tag der Mediation" statt. Österreichweit starten vielfältige Aktionen und kostenlose Informationsangebote, um Mediation in der breiten Öffentlichkeit noch stärker als nachhaltige Methode zur Konfliktlösung bekannt zu machen. Nach dem großartigen Erfolg im Vorjahr gibt es auch 2015 wieder Gelegenheit, die Anwendungsgebiete der Mediation persönlich zu erleben:
Schaumediationen, Podiumsdiskussionen, "Tag der offenen Tür" bei vielen Ausbildungsinstituten und Mediationspraxen, Beleuchtung des Ars Electronica Centers, die 1. Fachtagung Wirtschaftsmediation; kostenlose Informationen rund um konstruktive Konfliktbearbeitung durch MediatorInnen als allparteiliche Dritte an vielen öffentlichen Orten in ganz Österreich sowie in zahlreichen Lokalen durch die Aktion "Mediation meets Kaffeehaus". Alle Veranstaltungen, Orte und Detailinfos finden Sie unter www.tagdermediation.at.

Über 80 Veranstaltungen in Österreich: www.tagdermediation.at
Die Koordination der österreichweiten Veranstaltungen erfolgt durch den "Österreichischen Bundesverband für Mediation" (ÖBM, mit über 2.300 Mitgliedern der größte Mediationsverband in Europa) und das "Österreichische Netzwerk Mediation" (ÖNM, der Dachverband für außergerichtliche Konfliktregelung in Österreich). Ein Ergebnis dieses gemeinsamen Projektes ist der Internetauftritt www.tagdermediation.at mit allen Informationen zu Veranstaltungen, nach Bundesländern geordnet. Ebenso dort zu finden: honorarfreies Pressematerial, inkl. Bild- und Tonmaterial.

"Ich freue mich, dass wir mit der Wiener Erklärung und dem Tag der Mediation ein starkes Zeichen für Mediation setzen. Wir leisten damit einen wesentlichen Beitrag, die Konfliktkultur in unserer Gesellschaft weiterzuentwickeln", so Dr. Herbert Drexler, Präsident des ÖBM. ...
Quelle: OTS0001, 18. Juni 2015, 06:00
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