KINDER UND FAMILIE
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Besuchsbegleitung

Für die Entwicklung eines Kindes ist es wichtig, Kontakt zu beiden Elternteilen bzw. seinen leiblichen Eltern zu haben. Die Besuchsbegleitung unterstützt Eltern bei der Aufrechterhaltung, der Neu- oder Wiederanbahnung des Kontaktes zwischen Kindern und dem von ihnen getrennt lebenden Elternteil. Dabei schaffen wir einen Rahmen, um Kontakte kindgerecht und konfliktfrei durchführen zu können.

Die Besuchskontakte werden von fachlich qualifizierten BesuchsbegleiterInnen als neutrale Drittpersonen begleitet.

Wir geben Hilfe zur Selbsthilfe, begleiten kompetent sowie vertraulich und sorgen für eine geschützte Atmosphäre.

Die Besuchsbegleitung kann von Gerichten oder der Kinder- und Jugendhilfe angeordnet sowie auf Wunsch der Eltern und Kinder im Rahmen einer Eigenfinanzierung in Anspruch genommen werden. Sie ist sinnvoll und notwendig bei strittigen Scheidungen bzw. Trennungen, bei offenen Sorgerechtsverfahren, bei fremduntergebrachten Minderjährigen, bei Kindeswohlgefährdung und in Verdachtsfällen, für Adoptivkinder beim Erstkontakt mit leiblichen Eltern und im Rahmen des § 111 AusstrG und einer Förderung durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.

 

Unsere Ziele:

  • die Kinder geschützt begleiten
  • Neutraler Ansprechpartner zu sein
  • Eltern unterstützen, um einen gemeinsamen Weg zu finden,
    damit das Kind mit den veränderten Lebensumständen leichter umgehen kann.

 

Unser Angebot:

  • Begleitete Besuchskontakte in neutralen und kindgerechten Räumen
  • Beschützende Kontaktbegleitung in Verdachtsfällen
    von häuslicher Gewalt oder Missbrauch
  • Vertrauliche Treffen auf neutralen Boden sowie im geschütztem Rahmen
  • Austausch, Gespräche und Eingangsphasen mit Kindern, Elternteilen sowie mit zuweisenden Stellen
  • Reflexions- und Entwicklungsgespräch
  • Beratung und Abwicklung von begleiteten Besuchen
    im Rahmen der Bundesförderung
  • Vernetzung mit dem Helfersystem

 

Kostenübernahme:

Die anfallenden Kosten werden bei Eigenfinanzierung von den Eltern oder bei einer Zuweisung der Kinder- und Jugendhilfe von dieser Stelle übernommen. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz fördert nach Maßgabe der verfügbaren Mittel (www.besuchsbegleitung.gv.at).

 

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