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4 News gefunden > von Mag.iur. Ulrich Wanderer


Mediation muss nicht vorgestellt werden, sie hat sich etabliert, Etliche Bücher lehren uns bereits das Wesen und den Fortgang der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Die Realität ist jedoch kein Modell und der „Faktor Mensch“ eine teils unvorhersehbare Größe. In der Praxis erleben Mediatoren Situationen, auf die die reine Theorie sie nicht vorbereiten kann.
Das von erfahrenen MediatorInnen verfasste Werk zeigt praktizierenden und angehenden MediatorInnen sowie allen mediativen Menschen deshalb praxisnah anhand konkreter Beispiele weitreichende Potentiale im Umgang mit den Besonderheiten aus den Bereichen Erbschafts-Nachbarschafts-, Online und Datenschutzmediation auf. Das Buch bietet zahlreiche Anregungen zu dem Themen Scheidung, Trennung, öffentlichrechtliche Mediation und Wirtschaftsmediation.
Beiträge zum Marketing für MediatorInnen werden geliefert und die nachhaltige Wirkung von Interventionen anhand zahlreicher konkreter Beispiele erläutert.
Checklisten und Muster (Scheidung, Trennung, datenschutzrechtliche Vereinbarungen etc) runden das Buch gemeinsam mit integrierten QR-Codes ab, um direkt aus dem Buch ins Internet einzusteigen.

Der Herausgeber Mag. Ulrich Wanderer ist als selbständiger Mediator in Wien, aber auch in den Bundesländern tätig, er lehrt an der FH Kärnten, Vortragstätigkeit an der juridischen Fakultät der Universität Wien. Wanderer ist Beratungsjurist in Familienberatungsstellen der ED Wien und Autor zahlreicher Fachpublikationen.

In Mediation ist Do it yourself habe ich mir erlaubt, Gedanken und Erfahrungen aus über 10 Jahren Mediation und Konfliktmanagement zu Texten zu verarbeiten. Behandelt werden Fragen zur Mediation an sich, zu Familienkonflikten, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Arbeitsplatzproblemen und auch Konflikten, die sich im Zusammenhand einer Erbschaft ergeben können.
Das Buch ist im Morawaverlag erschienen und sowohl als Hardcover, Paperback als auf E-Book erhältlich ...

Welche Möglichkeiten bietet ein Scheidungsvergleich? Welche Fallen, welche Missverständnisse können sich einschleichen?

Die Tätigkeit in der Familienberatung, der stetige Kontakt mit Klienten einerseits, sowie Gericht und Anwälten andererseits bietet neben der eigenen Erfahrung als Familienmediator die Möglichkeit, eine gewissen Überblick zu bieten:

Erst einmal sollte geklärt werden, ob die Scheidung nach § 55a EheG, also die einvernehmliche Scheidung überhaupt das Mittel der Wahl ist, oder ob nicht durch einen Trennungsvertrag oder eine Scheidung wegen Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft (§ 55 EheG) die Ziele besser erreicht werden können, insbesondere ist dies manchmal in Hinblick auf die allfällige Hinterbliebenenpension (Witwenpension) ein Thema. Nachdem bei der einvernehmlichen (§ 55a) Scheidung die Hinterbliebenenpension mit der Höhe des tatsächlich auf Basis des Scheidungsbeschlusses geleisteten Unterhalts gedeckelt ist

Im Gegensatz dazu besteht unter gewissen Voraussetzungen im Rahmen einer Scheidung nach §55 EheG die Möglichkeit, durch den gleichen Unterhalt wie nach einer §55a Scheidung die volle Hinterbliebenenpension zu erhalten. Freilich bedarf es hierfür einen gewissen Konsens zwischen den scheidungswilligen Ehepartnern, doch winkt als Bonus die Absicherung durch die Witwen-(Witwer-) pension.[ii]

Ein sogenannter Trennungsvertrag ist freilich auch eine Variante, wenn die Tatsache, dass die Ehepartner offiziell weiterhin verheiratet bleiben entweder erwünscht[iii] ist, oder zumindest angesichts der Vorteile (sozialversicherungs-, erb-, miet-, zivilrechtlich oder auch statusmäßig) in Kauf genommen wird. In diesem Vertrag können je nach Formulierung die Lebensverhältnisse geordnet werden, Vermögen gleich einer Scheidung aufgeteilt werden und sogar der Status der Zerrüttung dermaßen festgehalten werden, dass keine Handlung des jeweils anderen Ehegatten die Ehe noch weiter zerrütten kann. Hierfür sollte aber jedenfalls die Beratung ...
Quelle: mediationwanderer.wordpress.com/2016/02/17/zur-einvernehmlichen-scheidung/

Erfährt ein Mann davon, dass er ungeplant Vater wird, so ist dies nicht immer ein freudiges Ereignis für ihn. Sollte die Vaterschaft dann auch noch außerhalb einer funktionierenden Beziehung "passiert" sein, ist oft das Gefühl der Panik, das Loch im Boden oder die Flucht nach vorn die erste Reaktion. Nachdem Männer hier so gut wie keine Beratungsstellen vorfinden, wurde die MASK - MännerAnlaufstelle bei Schwangerschaftskonflikten als Netzwerk von Beratungsstellen und Beratern gegründet, welche sich vorstellen können, dieses Thema österreichweit anzubieten.
Die dazugehörige Homepage ist ab sofort online: ...


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