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10 News gefunden


VIAC-Portal ermöglicht digitale, einfache und sichere Verfahrens-Verwaltung – Mediationsinitiative bis 30.06.2021 verlängert

Wien (OTS) - VIAC, die Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), verwendet ab sofort ein neues Online-Portal zur leichteren Verwaltung und Abwicklung von Verfahren. „Mit dem VIAC-Portal sorgen wir für mehr Effizienz bei der Streitbeilegung. Auch dem stetig wachsenden Bedürfnis nach Datensicherheit, Datenschutz und Vertraulichkeit wird die neue Plattform gerecht“, betont die stv. VIAC-Generalsekretärin Elisabeth Vanas-Metzler.

Mehr Effizienz, mehr Datensicherheit

Das VIAC-Portal ist eine Online-Case-Management-Plattform von HighQ, einer von Thomson Reuters betriebenen, Cloud-basierten File-Sharing- und Collaboration-Software. Die Lösung ermöglicht die sichere Kommunikation zwischen VIAC, den Parteien und den SchiedsrichterInnen oder anderen Verfahrensbeteiligten. „Selbstverständlich wird auch das Thema Datensicherheit groß geschrieben. Wir stellen sicher, dass sämtliche Daten ausnahmslos in der Europäischen Union gespeichert werden“, ergänzt Generalsekretärin Alice Fremuth-Wolf. Weitere Informationen zum neuen VIAC-Portal gibt es unter viac.eu/de/viac-portal.

COVID-19-Mediationsinitiative bis 30. Juni 2021verlängert

Die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise – von Lieferengpässen bis hin zur Nichterfüllung von Werkverträgen – führen dazu, dass Verträge nicht immer eingehalten werden können. Wirtschaftsmediation ist gerade in diesen herausfordernden Zeiten ein ideales Mittel, um Auseinandersetzungen unbürokratisch, effizient und vertraulich zu lösen. VIAC verlängert daher die Mediations-Offensive für alle österreichischen Unternehmerinnen und Unternehmer bis 30. Juni 2021. Die Schiedsinstitution der WKÖ dient als Drehscheibe und verlangt keine Administrationsgebühr. Nähere Informationen dazu unter https://www.viac.eu/de/mediation/mediationsinitiative-covid-19. (PWK174/FS)

Rückfragen & ...
Quelle: OTS0081, 12. April 2021, 11:23

Hoyos/Wiederkehr: „Wir brauchen endlich nachhaltige Lösungen, um Mobbing effektiv zu verhindern.“

Wien (OTS) - Nachdem Mobbing an österreichischen Schulen, insbesondere in Wien, immer mehr zum Alltag der Schüler_innen und Lehrer_innen gehört, präsentieren NEOS-Bildungssprecher Douglas Hoyos und der NEOS-Klubobmann aus Wien Christoph Wiederkehr ein Maßnahmenpaket, damit es zu solchen Vorfällen wie der Spuck-Attacke auf einen Lehrer in Ottakring zukünftig erst gar nicht kommen muss. „Lehrerin beziehungsweise Lehrer zu sein, ist einer der wichtigsten Berufe in unserer Gesellschaft. Es muss unbestritten sein, dass wir unsere Bemühungen und Kräfte darauf richten, diese Profession zu stärken und ihr Ansehen in der Öffentlichkeit zu fördern. Denn insgesamt geht es um sehr viel: Wie wir Schule erleben und wie viel unsere Schülerinnen und Schüler von ihr profitieren, darüber entscheidet am allermeisten die Person der Lehrerin oder des Lehrers“, sagt Hoyos.

Mit der großen Verantwortung des Lehrberufs steigt auch der Druck auf die Pädagog_innen. „Hier ist es die Pflicht der Politik, ein Auffangnetz beziehungsweise eine Anlaufstelle für solche Situationen, wie wir sie neulich in Wien erlebt haben, bereitzustellen. Aktuell werden hier aber sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch die Lehrerinnen und Lehrer allein gelassen oder der Behördenwillkür übergeben,“ ärgert sich Wiederkehr.

NEOS schlagen daher folgende Maßnahmen vor:

1. Auffangen – Einrichtung einer weisungsfreien Mobbing-Meldestelle

NEOS fordern eine unabhängige und weisungsfreie Mobbing-Meldestelle für Schüler_innen, aber auch für Lehrer_innen sowie eine Mobbing-Kommission an allen Bildungsdirektionen.

2. Unterstützen – Mehr Sozialarbeiter und Unterstützungspersonal an die Schule

An den Schulen braucht es auch Fachkräfte aus anderen Berufen, etwa Sozialarbeiter_innen, Psycholog_innen und Verwaltungkräfte, damit Schüler_innen besser betreut und Lehrer_innen für ihre Kernaufgaben freigespielt werden. ...
Quelle: OTS0114, 8. Mai 2019, 11:35

Graz (OTS) - Am 7. Juli 2014 wurden im GrazMuseum Best-Practice Beiträge von steirischen öffentlichen Verwaltungen und Non-Profit-Organisationen für ihre gelebte Konfliktkultur ausgezeichnet: die Glasskulptur im Zeichen der griechischen Götterbotin des Dialoges IRIS wurde dreimal vergeben.

Die vom Grazer Verein "IRIS Gesellschaft für Konfliktkultur & Mediation" initiierte Auszeichnung würdigt Unternehmen und Organisationen, die den konstruktiven Umgang mit Konflikten als Teil ihrer Unternehmenskultur integriert haben. Nutzen der Auszeichnung ist, das Thema Konflikt in Unternehmen und Organisationen zu enttabuisieren, eine konstruktive Gesprächskultur in Betrieben wie in der öffentlichen Verwaltung zu etablieren. Ziel der Auszeichnung IRIS ist es, erprobte Konzepte und Initiativen von engagierten Unternehmen und Organisationen zu würdigen, ins Rampenlicht zu holen und zur Nachahmung anzuregen. Die IRIS 2014 zeichnete zum zweiten Mal Unternehmen und Organisationen für den besonderen Einsatz bei der Auseinandersetzung mit Konflikten aus.

In der Kategorie "Non-Profit-Organisation" überzeugte die Antidiskriminierungsstelle Steiermark als Erstanlauf-, Clearing-, Beratungs- und Monitoringstelle in ihrer nachhaltigen Nichtdiskriminierungsarbeit mit ihrem Kerntool des "aktiven Zuhörens" als wichtiger Beitrag für eine gelingende Konfliktkultur und mit der Kraft des Empowerments, welches ein Verstehen, Innehalten, Reflektieren erst ermöglichen kann.

Die Polizeiinspektion Karlauerstraße wurde in der Kategorie "öffentliche Verwaltung" für ihr umgesetztes und angenommenes Projekt ausgezeichnet, den üblichen polizeilichen und bürokratischen Ablauf überwinden und unkompliziert und rasch Mediator/innen zur Konfliktbearbeitung in Anspruch nehmen zu können.

In der Sonder-Kategorie "Reformgemeinde" ging die IRIS 2014 an die steirische Gemeinde Weißkirchen: Der enormen Herausforderung aus 4 mach 1 im Auftrag der steirischen Gemeindestrukturreform sind die Gemeinden ...
Quelle: OTS0102, 8. Juli 2014, 12:18

Sozialarbeit bedeutet Dienst am Menschen und an der Allgemeinheit. Das ist nur möglich, wenn auch die erforderlichen Rechtskenntnisse vorhanden sind. Das Werk umfasst die wichtigsten Rechtsgebiete für die Sozialarbeit und bietet damit Basiswissen sowohl für Studierende als auch Praktiker. Neben Zivilrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Sozialhilferecht, Jugendwohlfahrtsrecht und Fragen der Menschenrechte werden auch Asyl- und Fremdenrecht sowie der Komplex Schulden und Recht umfassend und verständlich dargestellt und anhand von Beispielen näher erklärt.
Alle Autorinnen und Autoren sind in Berufsfeldern tätig, die einen starken Bezug zur Sozialarbeit aufweisen und verfügen anhand ihrer Lehr- und Vortragstätigkeiten auch über profunde Erfahrungen, welche Rechtsprobleme in der täglichen Praxis von Bedeutung sind.

Die Herausgeberin
Dr. Brigitte Loderbauer ist Leiterin der Staatsanwaltschaft Innsbruck und Lektorin im Fachhochschul-studiengang Sozialarbeit in Linz. Seit vielen Jahren beschäftigt sie sich sowohl beruflich als auch im Rahmen vielfältiger Vortragstätigkeiten mit Fragen der Sozialarbeit und ist auch Herausgeberin des Kinder- und Jugendrechtes. Sie ist Leiterin des Kriminalpolitischen Arbeitskreises in Linz. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen in den Bereichen Jugendstrafrecht, Diversion und Justizverwaltung.

Herausgegeben von Dr. Brigitte Loderbauer Taschenbuch Preis € 55,– | 3. Auflage | 456 Seiten Verlag LexisNexis |Wien 2013 Best.-Nr. 97.37.03 ISBN 978-3-7007-5581-4 ...

"Dem Arbeitgeber steht laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs die freie Wahl zu, welches Mittel er gegen ein bekannt gewordenes Mobbinggeschehen einsetzt.

Sachverhalt:
Der Kläger fühlte sich über längere Zeit hindurch an seinem Arbeitsplatz von den Kollegen ausgeschlossen und nicht in die Gemeinschaft eingegliedert. Der Kläger informierte seine Vorgesetzten von dieser Situation und wies darauf hin, dass er nicht mehr schlafen könne und auch nicht mehr zur Arbeit gehen wolle. In weiterer Folge wurde der Kläger mit einem Kollegen zu Arbeiten eingeteilt, mit dem er gerne zusammenarbeitete, der von ihm gewünschten Versetzung konnte allerdings nicht entsprochen werden.

Ein paar Wochen nach dem Erstgespräch kam es zu einem neuerlichen Gespräch mit allen Beteiligten. Aufgrund der Besprechung und der darin wechselseitig erhobenen Vorwürfe kündigte der Verwaltungsleiter die Zuziehung eines Mediators an. Eine Mediation fand letztendlich jedoch nicht stand, vielmehr wurde der Kläger weiterhin beschimpft und beleidigt. Dies führte dazu, dass der Kläger letztendlich beinahe ein Jahr im Krankenstand war, ehe er seinen vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältnis erklärte.

Mit seiner Klage machte der Arbeitnehmer Schadenersatzansprüche gegen den Arbeitgeber geltend, die er darauf stützte, dass der Arbeitgeber trotz Kenntnis der Mobbinghandlungen keine Abhilfe geleistet hätte. Der OGH entschied dahingehend, dass im konkreten Fall von einer Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auszugehen war und diesen daher eine Schadenersatzpflicht treffe. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 320/2013

"Zusammenleben bringt Konflikte. Mediation und Konfliktberatung stellen eine Methode bereit, Konflikte selbstverantwortlich mithilfe eines neutralen Dritten zu regeln.

Ein Streit, eine Meinungsverschiedenheit ... und plötzlich gerät die Kommunikation außer Kontrolle, und die Fronten verhärten sich von Tag zu Tag. Wie viele Jahre Erfahrung zeigen, wirkt Mediation in sämtlichen Konfliktbereichen: bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Konflikten in sozialen Institutionen, in der Schule, in Wirtschafts- und Arbeitsbereichen, in politisch-sozialen Bereichen oder im Verwaltungsbereich. Wenn man sich die Scheidungszahlen Ansieht, kann man sich gut vorstellen, dass in der Praxis Mediation größtenteils bei Trennungen und Scheidungen zum Einsatz kommt.

Mediation ist keine Institution wie ein Schiedsgericht oder eine Schlichtungsstelle. Vom Mediator werden keine Entscheidungen getroffen, keine Empfehlungen und keine Vorschläge für eine mögliche Konfliktregelung formuliert. Mediation ist eine Kommunikationsmethode, bei der ein Mediator das Gespräch zwischen den Konfliktpersonen strukturiert und moderiert. Mit klar abgegrenzten Regeln soll eine für alle Parteien passende Lösung erarbeitet werden.
Wie funktioniert Mediation?

Zu Beginn wird über das Mediationsverfahren informiert: Welche Rolle der Mediator hat, wie miteinander umgegangen wird und wie die Kosten aufgeteilt werden. Dabei geht es oft sehr emotional zu. Wenn sich die Parteien jedoch durchgerungen haben, eine Mediation zu machen und schon einmal anwesend sind, kommt eine Mediationsvereinbarung auch meistens zustande. Schwierig ist es immer, wenn beide Konfliktparteien bereits einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben. In der folgenden Phase stellen die Parteien ihre Streitpunkte und Anliegen dar, sodass alle Themen und Konfliktfelder gesammelt und für die weitere Bearbeitung strukturiert werden können.

Wichtig ist, dass jeder die Gelegenheit bekommt, seine Sicht umfassend darzustellen. Anschließend werden Lösungsoptionen gesammelt, bewertet und verhandelt. ...
Quelle: www.kleinezeitung.at 29.06.2012 08:23

"Seit 1.3.2011 müssen Sie in Stelleninseraten Angaben zum Mindestentgelt machen. Tun Sie das nicht, kann die Bezirksverwaltungsbehörde ab 1.1.2012 eine Verwaltungsstrafe bis zu € 360,- verhängen.

Begriff des Stelleninserates

Der Begriff des Stelleninserates erfasst Veröffentlichungen, in denen ein konkreter Arbeitsplatz ausgeschrieben wird.

Es kann sich dabei um
-> interne (am „Schwarzen Brett“) oder
-> externe (in Zeitungen, im Internet usw.)
Veröffentlichungen handeln.

Allgemeine Hinweise auf Schildern, wie z.B. „Wir stellen ein …“ oder Einladungen zum allgemeinen Kennenlernen („Get together“) erfüllen nur dann den Begriff des Stelleninserates, wenn ein konkreter Arbeitsplatz ins Auge gefasst wird.

Mindestentgelt

Im Stelleninserat ist das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende Mindestentgelt anzugeben. Dieses Mindestentgelt kann durch Kollektivvertrag, durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung festgelegt sein.

Die Angabe des Mindestentgelts hat
-> betragsmäßig,
-> unter Anführung der Zeiteinheit von Stunde/Woche/Monat,
-> unter Einrechnung personenbezogener Zulagen, die bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannt sind (z.B. bei Vorarbeitern),
-> aber ohne anteilige Sonderzahlungen
zu erfolgen.

Der Arbeitgeber kann im Stelleninserat auf seine Bereitschaft zur kollektivvertraglichen Überzahlung hinweisen.

Eine Verpflichtung zur Angabe des Mindestentgelts besteht auch bei Inseraten für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte.

Tipp!
Die Angabe „Lohn/Gehalt ab € .... brutto“ mit dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt reicht aus [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: WK-Wien Newsletter vom 15.12.2011

Autoren: Leo Baumfeld, Richard Hummelbrunner, Robert Lukesch

Verstehen – Verändern – Lernen

Das Zusammenwachsen der Welt und der rasche Wandel fordern uns alle heraus, als Einzelne, aber auch als Organisationen, Unternehmen und menschliche Gemeinschaften. Was systemisches Handeln bei diesen schwierigen Anpassungsprozessen leisten kann, zeigt dieses Buch anhand einer inspirierenden Einführung in die Welt des systemischen Denkens und einer Auswahl praktischer Instrumente. Die Themen sind: Visualisierung, Umfeldanalyse, Strategieentwicklung, Steuerung, Kompetenzentwicklung, Evaluation und viele mehr.

„Instrumente systemischen Handelns“ ist Handbuch, Lese- und Lernbuch zugleich. Es wendet sich an Führungskräfte in Organisationen und Verwaltungen, Lehrer und Lehrerinnen, Trainer und Coaches, Politikerinnen und politisch Aktive, die erkannt haben, dass es darum geht, im eigenen Verantwortungsbereich schöpferisch tätig zu sein und neue Antworten auf bestehende, vorausgeahnte und – ja, unvorhersehbare Probleme zu geben. [...]"

Leo Baumfeld
Richard Hummelbrunner
Robert Lukesch
Instrumente systemischen Handelns

Eine Erkundungstour
2009, 352 Seiten mit 50 Abbildungen, broschiert
39,80 €, 66,00 SFR
ISBN 978-3-931085-69-8

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Newsletter info@rosenberger-fachverlag.de 17.11.2011

"[...] Schwarmintelligenz fasziniert durch erstaunliche Ergebnisse – doch kaum ein Unternehmen hat bisher ihr außergewöhnliches Potenzial entdeckt, geschweige denn von ihr profitiert. Erst ganz allmählich gerät Schwarmintelligenz ins Blickfeld neugieriger Führungskräfte. Das liegt sicher auch daran, dass innerbetriebliche Führungsinstrumente zur Aktivierung von Schwarmintelligenz bis dato nicht zur Verfügung standen.

Schwarmintelligenz beruht auf geschickter Vernetzung unterschiedlicher Kompetenzen der Schwarmmitglieder. Komplexe Sachverhalte erscheinen unter vielen Blickwinkeln und werden dadurch treffender erfasst. Entrepreneurship hält Einzug, MitarbeiterInnen erproben das Neue. Der Innovationsdruck von außen wird durch einen inneren Innovationsmotor ergänzt. Leistungen gelingen kundengerechter, die Arbeitseffizienz steigt, Reaktionszeiten verkürzen sich. Reibungsverluste werden eliminiert, Bürokratie und Verwaltungsmentalität nehmen ab.[...]"

2011, 257 Seiten, 62 Abbildungen, gebunden
Preis: 34,90 €
ISBN: 978-3-89578-391-3

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: PresseBookNews Publicis Publishing 26.07.2011

Sozialarbeit bedeutet Dienst am Menschen und an der Allgemeinheit. Das ist nur möglich, wenn auch die erforderlichen Rechtskenntnisse vorhanden sind. Das Werk umfasst die wichtigsten Rechtsgebiete für die Sozialarbeit und bietet damit Basiswissen sowohl für Studierende als auch Praktiker. Zivilrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Sozialhilferecht, Jugendwohlfahrtsrecht sowie Fragen der Menschenrechte werden in sechs Kapiteln umfassend und verständlich dargestellt und anhand von Beispielen näher erklärt.

Die Herausgeberin Dr. Brigitte Loderbauer ist Leiterin der Staatsanwaltschaft Innsbruck und Lektorin im Fachhochschulstudiengang „Sozialarbeit“ in Linz. Seit vielen Jahren beschäftigt sie sich sowohl beruflich als auch im Rahmen vielfältiger Vortragstätigkeiten mit Fragen der Sozialarbeit und ist auch Herausgeberin des Kinder- und Jugendrechtes. Sie ist Leiterin des Kriminalpolitischen Arbeitskreises in Linz. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen in den Bereichen Jugendstrafrecht, Diversion und Justizverwaltung.

Alle Autorinnen und Autoren sind in Berufsfeldern tätig, die einen starken Bezug zur Sozialarbeit aufweisen und verfügen anhand ihrer Lehrtätigkeiten auch über profunde Erfahrungen, welche Rechtsprobleme in der täglichen Praxis von Bedeutung sind.



Orac Rechtspraxis
Wien 2009, 286 Seiten
Preis EUR 39,–
Best.-Nr. 97.37.01
ISBN 978-3-7007-4368-2 ...


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